Vorstandsbeschluss vom 10.01.2013, bestätigt auf der Mitgliederversammlung am 06.03.2013
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag, mit dessen Hilfe der Verein u.a. folgende Leistungen absichert:
Der Vereinsbeitrag ist als Jahresbeitrag bis 31.03. des Kalenderjahres zu entrichten und wird bei Vorliegen der Einzugsermächtigung durch das Lastschriftverfahren abgebucht.
Bei Eintritt im Jahresverlauf ist der Beitrag ab dem Aufnahmequartal zu entrichten, d.h. es werden folgende anteilige Beiträge erhoben:
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (AK 11) erfolgt eine halbjährliche Beitragserhebung. Sofern bis zum 30.06. des Kalenderjahres keine schriftliche Kündigung vorliegt, wird der 2. Halbjahrsbetrag bis zum 30.07. erhoben.
Die Zahlungsverpflichtungen sind über das Lastschriftverfahren zu realisieren. Hierzu ist der entsprechende Teil des Aufnahmeantrages auszufüllen.
Erfolgt durch Verschulden des Vereinsmitgliedes ein Widerruf der Abbuchung, ist durch das Mitglied zusätzlich zum fälligen Vereinsbeitrag die entsprechende Bankgebühr zu bezahlen.
Barzahlung oder Überweisung ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss durch Vorstandsbeschluss bestätigt werden.
Überweisungen erfolgen auf das Konto des Vereins:
Stadt- und Saalkreissparkasse Halle
BLZ: 800 537 62
Kto.-Nr. : 388 093 245
IBAN: DE60 8005 3762 0388 0932 45
BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21HAL
Für die bei der Neuaufnahme von Mitgliedern und im Rahmen der Beitragskassierung entstehenden Unkosten erhebt der Verein eine Aufnahmegebühr. Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 € und ist mit der Abgabe des Aufnahmeantrages zu entrichten.
Die Aufnahmegebühr wird erlassen, wenn das neue Mitglied den Verein bevollmächtigt, den Jahresbeitrag im Lastschriftverfahren einzuziehen.
Nachstehende differenzierte Mitgliedsbeiträge sind Bestandteil dieser Beitragsordnung:
Mitgliedsbeiträge
Beiträge für Ordentliche aktive Mitglieder (Mitglieder, die im Rahmen von HLF aktiv für die Leichtathletik tätig sind) 50,00 bis 150,00 € als wählbare Beitragsspanne.
(Die bisherige Ausnahme für Kampfrichter mit einem Mindestbeitrag von 18,00 € wird, unter Berücksichtigung eines Bestandsschutzes für derzeitige Mitglieder, zum 01.01.2005 aufgehoben)
Mindestbeitragssatz für Fördernde Mitglieder 150,00 € (gemäß §4 (6) der Satzung können fördernde Mitglieder auf Antrag den Status ordentlicher Mitglieder erhalten)
Beiträge für Mitglieder der Abteilung Leistungssport und der Abteilung Breitensport 3.1. Kinder und Schüler 76,00 €
3.2. Jugend A und B gem. Altersklasseneinteilung des DLV 90,00 €
3.3. Familienbeitrag
falls mehrere Familienmitglieder dem Verein angehören, zahlen Personen die nicht unter die Kategorien 3.1. fallen 100,00 €
3.4. Vollbeitrag für Personen, die obigen Kategorie nicht zuzuordnen sind 120,00 €
In sozialen Härtefällen kann bis 31.01. eine Beitragsermäßigung für das laufende Jahr beantragt werden. Die Entscheidung trifft der Vorstand.
Bestandsschutz: Langjährige Mitglieder des Vereins, die bereits vor 2003 eine Beitragsermäßigung gem. Punkt 3- Fassung vom 01.01.2002 erhalten haben, genießen Bestandsschutz.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Sie wird zum Ende des laufenden Jahres wirksam.
Die Beitragsordnung finden Sie hier auch noch einmal als Download.
Am Wochenende starteten acht HLF- Bambinis bei den erstmals ausgetragenen Bezirks...
mehrLetzten Samstag zeigten unsere Jüngsten(u10) echte Ausdauerleistungen. Erst bewiesen sie in...
mehrAuch in diesem Jahr fanden die Landesmeisterschaften im Straßenlauf in Bad Schmiedeberg statt. Bei...
mehrHallesche Leichtathletik-Freunde e.V. - Dölauer Straße 65, D-06120 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 5500074 - Fax: +49 345 5500075 - E-Mail: hallesche-lf(at)t-online(dot)de
© Hallesche Leichtathletikfreunde e.V. - Impressum